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Wann ein Höherstufungsantrag Sinn macht

  • Autorenbild: Vera Vogt
    Vera Vogt
  • 26. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Mai

Sie sind mit ihrem Pflegegrad nicht einverstanden? 

Ihr Pflegebedarf hat sich erhöht? 

Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich verschlechtert? 


Dann sollten Sie einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. 

Bei falscher Pflegegrad-Einstufung verlieren sie jedes Jahr tausende Euro, daher lohnt sich eine Überprüfung durch einen unabhängigen Pflegeberater auf jeden Fall. 

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Höherstufungsanträge in der Regel zu einem höheren Pflegegrad führen. 





Pflegestufe vs. Pflegegrad - Überprüfung ist sehr sinnvoll! 

Auch bei unveränderter Pflegesituation kann es Sinn machen, den Pflegebedarf überprüfen zu lassen und ggf. einen Höherstufungsantrag zu stellen, denn viele Betroffene sind bei der Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade am 01.01.2017 nicht in den richtigen Pflegegrad übergeleitet worden. 


Bestandsschutz oder ggf. Zurückstufung 

Die Pflegebedürftigen, die bereits vor dem 01.01.2017 eine Pflegestufe hatten, haben mit der Einführung der Pflegegrade einen sogenannten Bestandsschutz erhalten. Das heißt, diese Menschen können bei Verschlechterung einen Höherstufungsantrag stellen, ihr bisheriger (übergeleiteter) Pflegegrad ist jedoch aufgrund des Bestandsschutzes nicht angreifbar. Sie können also nicht zurückgestuft werden. 

Die einzige Ausnahme ist, wenn sich die Pflegebedürftigkeit vollständig zurück entwickelt hat, so dass bei erneuter Begutachtung kein Pflegegrad mehr vorliegen würde. In diesen Fällen greift der Bestandsschutz nicht und der Pflegegrad wird vollständig aberkannt. 

Menschen mit einem Pflegegrad, die keinen Bestandsschutz genießen und einen Höherstufungsantrag stellen, können ggf. durch den medizinischen Dienst bzw. Medicproof überrascht werden, denn nicht selten werden Höherstufungsanträge abgelehnt bzw. der aktuelle Pflegegrad wird heruntergestuft. 


Statistik 

Die Gesetzgebung hat gemeinsam mit den Kassen eine Quote errechnet, in der davon auszugehen ist, dass jeder fünfte Betroffene nach der Überleitung von den Pflegestufen in die Pflegegrade einen zu hohen oder zu niedrigen Pflegegrad erhalten hat.

Demnach könnte weit mehr als eine halbe Million Betroffener einen zu niedrigen Pflegegrad haben und dementsprechend zu wenig finanzielle und praktische Leistungen erhalten. 








 
 
 

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